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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Beherbergung in Monteurzimmern – Monteurzimmer-Buchen.at in Neulengbach

Stand: 08.07.2026

Betreiber: Gerhard Hintermayer

Monteurzimmer-Buchen.at in Neulengbach

Adresse: Alt-Anzing 5, 3040 Neulengbach

E-Mail: office@Monteurzimmer-Buchen.at

Telefon: +43 664 445 80 65

Hinweis: Diese AGB gelten für Unternehmergeschäfte (B2B) und für die Beherbergung von Mitarbeitern, Monteuren und sonstigen betrieblich entsandten Personen durch den buchenden Vertragspartner. Eine Beherbergung von Privatgästen ist ausgeschlossen.

Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Monteurzimmer-Buchen.at in Neulengbach und dem jeweiligen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Buchung und Nutzung der angebotenen Beherbergungsleistungen.

Monteurzimmer-Buchen.at ist auf die Beherbergung von Unternehmen sowie deren Mitarbeitern, Monteuren und sonstigen betrieblich eingesetzten Personen spezialisiert. Die Unterkunft wird ausschließlich für vorübergehende berufliche Aufenthalte zur Verfügung gestellt.

Ziel dieser AGB ist es, für beide Vertragsparteien klare, transparente und verlässliche Regelungen für die Buchung, den Aufenthalt sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu schaffen.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Buchungen, Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Beherbergungsverträge sowie alle sonstigen Leistungen von Monteurzimmer-Buchen.at in Neulengbach.

(2) Vertragspartner kann ausschließlich ein Unternehmer sein, insbesondere eine Firma, ein Einzelunternehmer, eine juristische Person oder eine sonstige unternehmerisch tätige Organisation, unabhängig davon, in welchem Staat sie ihren Sitz hat. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern sowie mit Privatgästen sind ausgeschlossen.

(3) Die Unterkunft wird vom Vertragspartner ausschließlich für eigene Mitarbeiter, Arbeiter, Monteure, Subunternehmer oder sonstige von ihm beauftragte oder entsandte Personen gebucht. Diese Personen werden nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet. Der Vertragspartner ist für sämtliche Nutzer verantwortlich und haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach diesen AGB für deren Verhalten wie für eigenes.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten nur, wenn Monteurzimmer-Buchen.at ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(5) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Beherbergungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Form vorsehen.

2. Beherbergungsvertrag, keine Wohnraummiete

(1) Gegenstand des Beherbergungsvertrages ist die vorübergehende Überlassung von Monteurzimmern. Die im Beherbergungsentgelt enthaltenen Leistungen ergeben sich aus § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages wird weder ein Hauptwohnsitz noch ein Nebenwohnsitz begründet.

(2) Die Unterkunft darf ausschließlich zum vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden. Insbesondere ist die Nutzung als Wohnung, dauerhafte Unterkunft, Betriebsstätte, Firmenanschrift, Geschäftsadresse oder Meldeadresse unzulässig. Eine Anmeldung als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz nach den geltenden melderechtlichen Bestimmungen ist nicht gestattet.

(3) Das Vertragsverhältnis ist ausschließlich als Beherbergungsvertrag ausgestaltet. Die Unterkunft wird ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung überlassen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

(4) Die Unterkunft wird vollständig möbliert und ausschließlich für vorübergehende berufliche Aufenthalte der vom Vertragspartner gemeldeten Nutzer zur Verfügung gestellt.

3. Vertragsabschluss und Buchung

(1) Ein Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Monteurzimmer-Buchen.at, durch die schriftliche Annahme eines Angebotes durch den Vertragspartner, durch den tatsächlichen Bezug der Unterkunft oder durch eine sonstige eindeutige Annahme der angebotenen Beherbergungsleistung zustande.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Beherbergungsvertrages, wenn sie dem Vertragspartner vor oder spätestens bei Vertragsabschluss im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in der Rechnung durch einen dort angeführten Link oder in sonstiger geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden und der Vertragspartner die angebotene Leistung annimmt oder die Unterkunft beziehen lässt.

(3) Sämtliche Buchungen erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit. Eine Reservierung wird erst verbindlich, wenn sie von Monteurzimmer-Buchen.at schriftlich bestätigt wurde und die vereinbarte Zahlung fristgerecht und vollständig eingelangt ist.

(4) Monteurzimmer-Buchen.at ist berechtigt, Buchungsanfragen oder Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein rechtsverbindlicher Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist.

4. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Wege der Vorauskasse durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von Monteurzimmer-Buchen.at. Barzahlungen, Kreditkartenzahlungen sowie sonstige Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. Zur raschen Verbuchung und Freigabe der Unterkunft wird eine SEPA-Echtzeitüberweisung (SEPA Instant Credit Transfer) empfohlen.

(3) Rechnungen sind spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist kein Fälligkeitstag angegeben, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

(4) Die Unterkunft wird ausschließlich gegen vollständige Vorauskasse zur Verfügung gestellt. Bis zum vollständigen und fristgerechten Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Bezug, Freigabe oder weitere Nutzung der Unterkunft.

(5) Zahlungen gelten ausschließlich mit der unwiderruflichen Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem bekanntgegebenen Bankkonto von Monteurzimmer-Buchen.at als geleistet. Zahlungsankündigungen, Überweisungsbestätigungen, Zahlungsbelege oder Screenshots gelten nicht als Zahlungseingang und begründen keinen Anspruch auf Bezug, Freigabe oder weitere Nutzung der Unterkunft.

(6) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeit die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten, soweit deren Ersatz gesetzlich zulässig ist.

5. Zahlungsverzug, Nachfrist und Leistungsstopp

(1) Gerät der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Monteurzimmer-Buchen.at berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten oder noch nicht bezogene Unterkünfte nicht freizugeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Monteurzimmer-Buchen.at kann dem Vertragspartner schriftlich eine angemessene Nachfrist zur vollständigen Bezahlung setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Zahlungseingang, ist Monteurzimmer-Buchen.at berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Nichtleistung der vereinbarten Vorauskasse oder Zahlungsverzug,
  • wiederholte Zahlungszusagen ohne tatsächlichen Zahlungseingang,
  • missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung der Unterkunft,
  • erhebliche Verstöße gegen diese AGB oder die Hausordnung,
  • Gefährdung anderer Personen, der Unterkunft oder des Betriebes,
  • strafbare Handlungen,
  • vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen,
  • unbefugte Weitergabe von Zutrittscodes oder sonstigen Zugangsmitteln,
  • unbefugte Überlassung der Unterkunft an Dritte.

(4) Mit Wirksamwerden der Vertragsauflösung endet das Recht zur Benützung der Unterkunft. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterkunft unverzüglich, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand geräumt wird.

(5) Mit Beendigung des Beherbergungsvertrages endet das Zutrittsrecht des Vertragspartners sowie sämtlicher Nutzer zur Unterkunft. Monteurzimmer-Buchen.at ist berechtigt, Zutrittscodes, Schlüssel, Transponder oder sonstige Zugangsmittel unverzüglich zu sperren, zu deaktivieren oder auszutauschen. Persönliche Gegenstände können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und in Anwesenheit eines Vertreters von Monteurzimmer-Buchen.at abgeholt werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(6) Bereits entstandene Zahlungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche von Monteurzimmer-Buchen.at bleiben von einer Vertragsauflösung unberührt.

6. Mindestbuchungsdauer, fixe Buchung und laufende Reservierung

(1) Die Mindestbuchungsdauer beträgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, vier aufeinanderfolgende Nächte beziehungsweise die jeweils vereinbarte Wochenpauschale.

(2) Mit der Buchung wird der vereinbarte Buchungsumfang für den vereinbarten Zeitraum verbindlich reserviert. Eine vorzeitige Abreise, verspätete Anreise, Nichtanreise, teilweise Nichtbelegung oder sonstige Nichtnutzung der gebuchten Unterkunft begründet weder einen Anspruch auf eine Preisreduktion noch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des vereinbarten Beherbergungsentgelts, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

(3) Kann Monteurzimmer-Buchen.at die aufgrund einer vorzeitigen Freigabe oder Nichtnutzung frei gewordene Unterkunft im vereinbarten Zeitraum anderweitig vermieten, werden die dadurch tatsächlich erzielten Erlöse auf einen allfälligen Anspruch angerechnet, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

(4) Bei Buchungen auf unbestimmte Dauer bleiben die vereinbarten Zimmer fortlaufend reserviert, bis eine fristgerechte schriftliche Abmeldung beim Betreiber einlangt oder Monteurzimmer-Buchen.at die Fortsetzung des Beherbergungsverhältnisses schriftlich ablehnt.

(5) Werden reservierte Zimmer ab der darauffolgenden Kalenderwoche nicht mehr benötigt, muss die schriftliche Abmeldung spätestens bis Mittwoch, 12:00 Uhr, per E-Mail an office@monteurzimmer-buchen.at eingelangt sein. Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Eingang der E-Mail.

(6) Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, bleibt die Reservierung für die darauffolgende Kalenderwoche unverändert aufrecht und wird entsprechend dem vereinbarten Buchungsumfang verrechnet. Monteurzimmer-Buchen.at ist nicht verpflichtet, beim Vertragspartner nachzufragen, ob die Reservierung weiterhin benötigt wird.

7. Stornierung und vorzeitige Abreise

(1) Stornierungen, Kündigungen oder sonstige Erklärungen über die Nichtinanspruchnahme des vereinbarten Buchungsumfangs bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich per E-Mail an office@monteurzimmer-buchen.at zu übermitteln. Telefonische, mündliche oder auf anderem Weg übermittelte Erklärungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Monteurzimmer-Buchen.at wirksam.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist eine kostenlose Stornierung bis spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag möglich.

(3) Erfolgt die Stornierung weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag, werden 50 % des vereinbarten Beherbergungsentgelts verrechnet. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag, bei Nichtanreise, verspäteter Anreise, teilweiser Nichtbelegung oder vorzeitiger Abreise, ist das vereinbarte Beherbergungsentgelt für den gesamten vereinbarten Buchungsumfang zu bezahlen, soweit die Unterkunft für den betreffenden Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann oder gesetzlich zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

(4) Soweit gesetzlich erforderlich, werden ersparte Aufwendungen sowie tatsächlich erzielte Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung auf einen allfälligen Anspruch angerechnet.

8. Anreise, Abreise und Zutritt

(1) Der Check-in ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ab 17:00 Uhr möglich. Die Erstanreise hat spätestens bis 21:00 Uhr zu erfolgen. Eine spätere Erstanreise ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit Monteurzimmer-Buchen.at möglich.

(2) Der Check-out hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, spätestens bis 09:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag zu erfolgen.

(3) Die Freigabe der Unterkunft sowie die Übermittlung von Zutrittscodes, PIN-Codes, Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmitteln erfolgen grundsätzlich erst nach vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Gästeregistrierung, sowie nach vollständigem und fristgerechtem Zahlungseingang.

(4) Zutrittscodes, PIN-Codes, Schlüssel oder sonstige Zugangsmittel dürfen ausschließlich von den gemeldeten und berechtigten Nutzern verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder nicht angemeldete Personen ist unzulässig.

(5) Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass ausschließlich die gemeldeten Nutzer die Unterkunft betreten und benützen. Er haftet dafür, dass Zutrittsdaten nicht missbräuchlich verwendet oder an unbefugte Personen weitergegeben werden.

(6) Bei verspäteter Abreise, nicht rechtzeitiger Räumung oder unberechtigter Weiternutzung der Unterkunft ist Monteurzimmer-Buchen.at berechtigt, daraus entstehende zusätzliche Entgelte, Schäden und sonstige Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

9. Nutzerdaten, Firmen- und Mitarbeiterangaben

(1) Der Vertragspartner hat spätestens vor Bezug der Unterkunft sämtliche für die Buchung, Rechnungslegung, Gästeregistrierung, Zuordnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlichen Firmen- und Nutzerdaten vollständig, richtig und wahrheitsgemäß bekanntzugeben.

(2) Änderungen der Firmen-, Rechnungs- oder Kontaktdaten sowie der gemeldeten Nutzer sind Monteurzimmer-Buchen.at unverzüglich, spätestens jedoch vor Bezug der Unterkunft durch den betroffenen Nutzer, schriftlich mitzuteilen.

(3) Monteurzimmer-Buchen.at ist berechtigt, die Freigabe der Unterkunft oder einzelner Zimmer bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Übermittlung sämtlicher erforderlicher Angaben zu verweigern.

(4) Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten verantwortlich und haftet für Nachteile oder Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet bekanntgegebene Angaben entstehen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.

10. Nutzung der Unterkunft und Hausordnung

(1) Die Unterkunft ist ausschließlich zum vereinbarten Beherbergungszweck sowie sorgfältig, pfleglich, sauber und rücksichtsvoll zu benützen. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Nutzer diese Verpflichtungen einhalten.

(2) In sämtlichen Innenräumen besteht absolutes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet. Sämtliche Zigarettenreste und sonstige Rauchutensilien sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

(3) Die Nachtruhe ist insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Lärm, störendes Verhalten sowie jede Beeinträchtigung anderer Nutzer oder Nachbarn sind zu unterlassen.

(4) Die jeweils gültige Hausordnung sowie die im digitalen Anreiseassistenten bereitgestellten Informationen sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass sämtliche Nutzer diese Bestimmungen vor und während des Aufenthaltes beachten und einhalten.

(5) Besucher dürfen die Unterkunft ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Monteurzimmer-Buchen.at betreten. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung besteht nicht. Nicht genehmigte Besucher dürfen die Unterkunft weder betreten noch benützen.

(6) Aus Rücksicht auf die übrigen Nutzer besteht auf dem gesamten Betriebsgelände von Monteurzimmer-Buchen.at ein absolutes Haustierverbot. Das Mitbringen, Halten oder Betreuen von Haustieren oder sonstigen Tieren ist nicht gestattet. Ausnahmen werden nicht erteilt.

(7) Die Nutzung der Unterkunft für Partys, Veranstaltungen, gewerbliche Tätigkeiten vor Ort, Prostitution, strafbare Handlungen oder sonstige vertragswidrige Zwecke ist untersagt.

11. Inventar, Schäden und besondere Reinigung

(1) Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, außergewöhnlichen Verschmutzungen, fehlenden Gegenstände sowie daraus entstehenden Folgeschäden und Folgekosten, die durch ihn, seine Nutzer, Mitarbeiter, Subunternehmer, Besucher oder sonstige von ihm beauftragte oder veranlasste Personen verursacht werden.

(2) Sämtliche Schäden, Mängel oder außergewöhnlichen Verschmutzungen sind Monteurzimmer-Buchen.at unverzüglich nach deren Feststellung bekanntzugeben. Unterlassene oder verspätete Meldungen können, soweit gesetzlich zulässig, zu weitergehenden Schadenersatzansprüchen führen.

(3) Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Zutrittscodes, PIN-Codes, Transpondern oder sonstigen Zugangsmitteln sind sämtliche tatsächlich erforderlichen Ersatz-, Sperr-, Umprogrammierungs-, Austausch- und Sicherheitskosten vom Vertragspartner zu ersetzen. Werden physische Zugangsmittel ausgegeben, beträgt der Mindestkostenersatz EUR 50,00 netto je verlorenem oder beschädigtem Zugangsmittel, sofern nicht höhere tatsächliche Kosten entstehen.

(4) Wird die Unterkunft über das gewöhnliche Maß hinaus verschmutzt hinterlassen, werden die dadurch verursachten zusätzlichen Reinigungs-, Entsorgungs- oder Wiederherstellungskosten nach dem tatsächlich erforderlichen und angemessenen Aufwand verrechnet.

(5) Beschädigte, verlorene oder unbrauchbar gemachte Bettwäsche, Handtücher, Einrichtungsgegenstände, Inventar oder sonstige zur Verfügung gestellte Gegenstände werden dem Vertragspartner nach den tatsächlichen Reparatur-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.

(6) Ist die Unterkunft oder einzelne Zimmer aufgrund von Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt vermietbar, ist Monteurzimmer-Buchen.at berechtigt, neben den Wiederherstellungskosten auch den nachweislich entstandenen Ausfallschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

12. Leistungen des Betreibers

(1) Monteurzimmer-Buchen.at stellt dem Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Buchungsumfang sowie die im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich angeführten Leistungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2) Das vereinbarte Beherbergungsentgelt umfasst die für den gewöhnlichen Aufenthalt vorgesehenen und vereinbarten Leistungen. Dazu zählen insbesondere die Nutzung der möblierten Zimmer, der Gemeinschaftsküche, der Badezimmer, des Aufenthaltsbereiches, des WLANs, der Terrasse sowie der Parkflächen. Weiters umfasst das Beherbergungsentgelt die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern, die regelmäßige Reinigung der Unterkunft sowie den regelmäßigen Bettwäsche- und Handtuchwechsel entsprechend dem betrieblichen Reinigungs- und Wechselrhythmus von Monteurzimmer-Buchen.at.

(3) Monteurzimmer-Buchen.at ist berechtigt, aus betrieblichen, organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen ein anderes gleichwertiges Zimmer innerhalb der Unterkunft bereitzustellen, sofern dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Leistung entsteht. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht auch während des laufenden Aufenthaltes nicht.

13. Internetnutzung

(1) Das von Monteurzimmer-Buchen.at bereitgestellte WLAN darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.

(2) Insbesondere sind das rechtswidrige Herunterladen, Streamen, Verbreiten, Bereitstellen oder jede sonstige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne entsprechende Berechtigung sowie jede sonstige rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges untersagt.

(3) Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass sämtliche Nutzer den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig verwenden. Er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Rechtsverstöße seiner Nutzer und hält Monteurzimmer-Buchen.at hinsichtlich daraus resultierender Ansprüche Dritter schad- und klaglos, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Monteurzimmer-Buchen.at stellt den Internetzugang als freiwillige Serviceleistung zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine vollständige Ausfallsicherheit der Internetverbindung.

14. Haftung von Monteurzimmer-Buchen.at

(1) Monteurzimmer-Buchen.at haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Monteurzimmer-Buchen.at ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.

(3) Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über die Haftung von Gastwirten bleibt unberührt.

(4) Für Fahrzeuge, Anhänger, Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Waren sowie sonstige auf Parkflächen, in Fahrzeugen oder außerhalb der Unterkunft abgestellte oder verwahrte Gegenstände haftet Monteurzimmer-Buchen.at ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Für Schäden oder Leistungsbeeinträchtigungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Strom-, Wasser- oder Internetausfällen, technischer Störungen oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Monteurzimmer-Buchen.at liegen, haftet Monteurzimmer-Buchen.at ausschließlich im gesetzlich zwingenden Umfang.

15. Eingebrachte Sachen, Zurückbehaltungsrecht und zurückgelassene Gegenstände

(1) Monteurzimmer-Buchen.at stehen zur Sicherung offener Forderungen sämtliche gesetzlichen Rechte, insbesondere gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte an eingebrachten Sachen, nach Maßgabe der österreichischen Rechtsvorschriften zu.

(2) Nach Beendigung des Beherbergungsvertrages zurückgelassene Gegenstände werden, soweit dies zumutbar und gesetzlich zulässig ist, vorübergehend verwahrt. Der Vertragspartner hat diese nach vorheriger Terminvereinbarung unverzüglich abzuholen.

(3) Sämtliche im Zusammenhang mit der Räumung, Verwahrung, Sicherung, Verwaltung, dem Transport oder einer gesetzlich zulässigen Verwertung beziehungsweise Entsorgung zurückgelassener Gegenstände entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner, soweit ihn hierfür eine gesetzliche Ersatzpflicht trifft.

(4) Werden zurückgelassene Gegenstände trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht abgeholt, ist Monteurzimmer-Buchen.at berechtigt, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Maßnahmen zu ergreifen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Persönliche Gegenstände werden ausschließlich an den Vertragspartner oder an eine von diesem schriftlich bevollmächtigte Person ausgefolgt.

16. Parkplätze und abgestellte Fahrzeuge

(1) Parkplätze werden, soweit verfügbar, unentgeltlich oder aufgrund gesonderter Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Das Abstellen von nicht zugelassenen, nicht fahrbereiten oder abgemeldeten Fahrzeugen sowie von Anhängern, Containern, Baumaschinen, Baumaterialien, Maschinen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen auf dem Betriebsgelände bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Monteurzimmer-Buchen.at. Für die Genehmigung können ein gesondertes Entgelt sowie weitere Bedingungen vereinbart und verrechnet werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung besteht nicht.

(3) Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, Verunreinigungen, Öl- oder Betriebsstoffaustritte, Umweltbeeinträchtigungen, Räumungs-, Reinigungs-, Entsorgungs- sowie sonstige Folgekosten, die durch ihn, seine Nutzer oder von ihm beauftragte oder veranlasste Personen beziehungsweise deren Fahrzeuge oder sonstige abgestellte Gegenstände verursacht werden.

(4) Monteurzimmer-Buchen.at ist berechtigt, die unverzügliche Entfernung unberechtigt abgestellter Fahrzeuge oder sonstiger Gegenstände zu verlangen. Erfolgt die Entfernung trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist, ist Monteurzimmer-Buchen.at berechtigt, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Maßnahmen zu ergreifen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner, soweit ihn hierfür eine gesetzliche Ersatzpflicht trifft.

17. Datenschutz

(1) Monteurzimmer-Buchen.at verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners sowie der gemeldeten Nutzer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Gästeregistrierung, Rechnungslegung, Kommunikation, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen.

(3) Personenbezogene Daten können, soweit dies erforderlich oder gesetzlich zulässig ist, insbesondere an Steuerberater, Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, Gerichte, Behörden, Zahlungsdienstleister sowie sonstige zur Vertragserfüllung oder Rechtsdurchsetzung erforderliche Empfänger übermittelt werden.

(4) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

(5) Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen, den Betroffenenrechten und den Speicherdauern, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Monteurzimmer-Buchen.at, abrufbar unter www.monteurzimmer-buchen.at/datenschutz.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Vertragspartner

(1) Der Vertragspartner ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die von Monteurzimmer-Buchen.at ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Die Geltendmachung behaupteter Mängel oder Gegenforderungen berechtigt den Vertragspartner nicht, fällige Rechnungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder zu kürzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

19. Schriftform und Kommunikation

(1) Rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners, insbesondere Stornierungen, Abmeldungen, Kündigungen oder sonstige Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform und sind, sofern in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, per E-Mail an office@Monteurzimmer-Buchen.at zu übermitteln, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Form vorsehen.

(2) Erklärungen von Monteurzimmer-Buchen.at an die zuletzt vom Vertragspartner bekanntgegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, sobald sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abrufbar sind und kein technischer Zustellfehler oder eine Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.

(3) Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Firmen-, Rechnungs- oder Kontaktdaten, insbesondere der E-Mail-Adresse, unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Nachteile, die aus unterlassenen oder verspäteten Mitteilungen entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

(4) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bekanntgegebenen E-Mail-Adressen empfangsbereit sind und eingehende Nachrichten regelmäßig abgerufen werden.

20. Kein gesetzliches Widerrufsrecht im Unternehmergeschäft

(1) Monteurzimmer-Buchen.at schließt Beherbergungsverträge ausschließlich mit Unternehmern. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), besteht daher nicht.

(2) Rechte des Vertragspartners auf Stornierung, Kündigung oder sonstige Vertragsbeendigung richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nach allfälligen ausdrücklich schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Monteurzimmer-Buchen.at und dem Vertragspartner gilt ausschließlich österreichisches Recht.

(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht für Neulengbach ausschließlich zuständig.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Standort von Monteurzimmer-Buchen.at in 3040 Neulengbach.

22. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

(3) Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 08. Juli 2026 in Kraft. Sie gelten für sämtliche ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Beherbergungsverträge sowie für Vertragsverlängerungen, Folgebeauftragungen und Fortsetzungen bestehender Beherbergungsverhältnisse, sofern in Angeboten, Buchungsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Vertragsunterlagen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Mit Inkrafttreten dieser Fassung ersetzen sie alle früheren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Monteurzimmer-Buchen.at.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Monteurzimmern in Österreich

Vermieter: Monteurzimmer-Buchen.at in Neulengbach

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Monteurzimmer zwischen Monteurzimmer-Buchen.at in Neulengbach und dem Mieter.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch Monteurzimmer-Buchen.at anerkannt.

(3) Es gelten ausschließlich die AGB von Monteurzimmer-Buchen.at, selbst wenn der Mieter eigene AGB verwendet oder auf solche verweist.

(4) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss und Buchung

(1) Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Buchungsbestätigung von Monteurzimmer-Buchen.at zustande.

(2) Gruppenbuchungen sind möglich. Der buchende Vertragspartner haftet gesamtschuldnerisch für alle Mitreisenden.

3. Mietberechtigung

(1) Der Mieter kann ausschließlich eine Firma sein, die die Unterkunft für ihre Arbeiter bzw. Monteure anmietet. Eine Vermietung an Privatpersonen ist ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Mietpreise verstehen sich pro Nacht/Zimmer oder nach gesonderter Vereinbarung.

(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung und muss innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug erfolgen.

(3) Barzahlungen oder Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

(4) Bei längeren Mietzeiträumen kann eine wöchentliche oder monatliche Vorauszahlung verlangt werden.

(5) Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

5. Mindestbuchungszeit

(1) Die Mindestbuchungsdauer beträgt 4 aufeinanderfolgende Nächte. Diese werden auch bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte ein bestimmter und längerer Zeitraum gebucht worden sein, wird auch dieser bei vorzeitiger Abreise vollständig in Rechnung gestellt.

6. An- und Abreise

(1) Check-in ist grundsätzlich von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr möglich, Check-out bis spätestens 9:00 Uhr.

(2) Eine verspätete Abreise kann zusätzliche Kosten verursachen.

7. Nutzung der Unterkunft

(1) Die Nutzung der Unterkunft als Haupt- oder Nebenwohnsitz ist nicht gestattet. Eine Anmeldung beim Meldeamt ist unzulässig.

(2) In allen Räumlichkeiten ist das Rauchen verboten.

8. Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und deren Inventar pfleglich zu behandeln.

(2) Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

9. Hausordnung

(1) Die Einhaltung der Hausordnung ist verpflichtend.

(2) Lärm ist insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr zu vermeiden.

10. Besuchsrecht

(1) Das Mitbringen von Besuchern in die Unterkunft ist nur erlaubt, wenn dies im Vorhinein mit dem Vermieter abgesprochen und ausdrücklich genehmigt wurde.

11. Schäden und Haftung

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.

12. Kündigung und Stornierung

(1) Bei Buchungen mit unbestimmtem Ende gilt:

  • Die Zimmer sind fortlaufend für den Mieter reserviert.
  • Falls die Zimmer in der darauffolgenden Woche nicht mehr benötigt werden, ist dies bis Mittwoch 12:00 Uhr per E-Mail an office@Monteurzimmer-Buchen.at mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs. Eine Eingangsbestätigung erfolgt auf Wunsch.
  • Andernfalls bleibt die Reservierung bestehen und wird in Rechnung gestellt.
  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, nachzufragen oder zu überprüfen, ob die reservierten Zimmer tatsächlich genutzt werden. Maßgeblich ist ausschließlich die fristgerechte schriftliche Abmeldung durch den Mieter.

(2) Stornierungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich per E-Mail an office@Monteurzimmer-Buchen.at zu übermitteln. Telefonische oder mündliche Stornierungen sind nicht gültig.

(3) Stornierungen von festen Buchungen sind bis 7 Tage vor Anreise kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet, ab 48 Stunden vor Anreise 100 %.

13. Haftung des Vermieters

(1) Monteurzimmer-Buchen.at haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen des Mieters.

(2) Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, technische Störungen oder behördliche Anordnungen ist ausgeschlossen.

14. Schlüsselverlust & Ersatzkosten

(1) Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 45 € exkl. USt. fällig.

15. Sonderregelungen für Langzeitmieter

(1) Langzeitmieter sind Mieter mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Monat.

(2) Individuelle Vereinbarungen zur Zahlung und Kündigung können getroffen werden.

16. Datenschutz

(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrags (z. B. Name, Adresse, Aufenthaltsdauer, Firma). Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich (z. B. an Steuerberater, Behörden) oder mit ausdrücklicher Einwilligung.

(3) Die Daten werden nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 7 Jahre) gelöscht.

(4) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Beschwerden können an die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) gerichtet werden.

(5) Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.monteurzimmer-buchen.at/datenschutz.

17. Reinigungsgebühr

(1) Falls die Unterkunft über das übliche Maß hinaus verschmutzt hinterlassen wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50 € exkl. USt. je nach Aufwand zu berechnen.

18. Internetnutzung

(1) Dem Mieter wird kostenlos ein WLAN-Internetzugang zur Verfügung gestellt.

(2) Die Nutzung ist ausschließlich für legale Zwecke gestattet.

(3) Insbesondere das illegale Herunterladen, Streamen oder Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material sowie jegliche rechtswidrigen Aktivitäten sind untersagt.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Internetnutzung einzuhalten und haftet für etwaige Verstöße.

(5) Monteurzimmer-Buchen.at übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Sicherheit der Internetverbindung.

(6) Im Falle von Verstößen gegen geltendes Recht kann Monteurzimmer-Buchen.at zur Herausgabe von Nutzerinformationen an Behörden verpflichtet sein.

(7) Sollte durch die Internetnutzung des Mieters ein Schaden entstehen (z. B. Abmahnungen, rechtliche Konsequenzen für den Vermieter), trägt der Mieter die volle Verantwortung und stellt Monteurzimmer-Buchen.at von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(8) Der Mieter ist selbst für die Sicherheit seiner Geräte und Daten im WLAN-Netzwerk verantwortlich.

19. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Bezirksgericht Neulengbach.

20. Kein Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht nicht, da ausschließlich an Unternehmer vermietet wird.

 

Stand – 15. August 2025